Datenschutzverordnung

Laut der EU-Datenschutz-Grundschutzverordnung (DSGVO), die ab 25. Mai 2018 in Kraft tritt, bin ich dazu verpflichtet, Sie zu informieren, welche Daten ich von Ihnen einhole und bearbeite.

Für die Stammdaten benötige ich Ihren Namen und eine Telefonnummer.  Die weiteren Informationen, wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail stellen Sie mir nach Ihrem Ermessen zu Verfügung. 

So weit es für Ihr Anliegenden und dem Beratungsverlauf von Bedeutung ist, werde ich Ihnen  Fragen über Ihre familiären Verhältnisse, zu Ihrem Beruf, über Ihren Gesundheitszustand und den Medikamenten, die Sie einnehmen, stellen. 

Ich mache mir während bzw. nach der Sitzung handschriftliche Notizen, in die Sie jederzeit Einsicht nehmen können.

Ich bin zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. In die Daten, die ich von Ihnen erhebe, habe nur ich Einsicht.

Auf dem Kassenbeleg scheint Ihr Name und die Dienstleistung, die Sie bei mir in Anspruch genommen haben, auf. 

Sollten Sie eine Honorarnote benötigen, enthält diese neben Ihrem Namen auch noch Ihre Adresse.

Einsicht in Kassenbelege und Honorarnoten hat mein Steuerberater und das Finanzamt.

Ihre Daten bewahre ich nach dem Ende des Beratungsprozesses auf, für den Fall, dass Sie meine Dienste zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Anspruch nehmen möchten. 

Eine Löschung Ihrer Daten ist nach Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 7 Jahren auf Ihren ausdrücklichen Wunsch möglich.